SEPA-Lastschriftmandat

Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen

Ich ermächtige/Wir ermächtigen die Gemeinde Durmersheim Zahlungen von meinen/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der Gemeinde Durmersheim auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserm Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.


Hinweise:
SEPA-Lastschriftmandate werden nur von Eigentümern, jedoch nicht von Mietern eines Objekts angenommen. Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt nur für aktuell durch Bescheid/ Rechnung festgesetzte Forderungen. Für jede weitere in Zukunft hinzukommende Forderung (z.B. neues Objekt, weiterer Hund, etc.) ist ein neues SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Bereits zur Zahlung fällig gewordene Forderungen (Rückstände) werden nicht abgebucht.

Gemeinde Durmersheim, Rathausplatz 1, 76448 Durmersheim
DE44ZZZ00000487766
Die Mandatsreferenz wird von der Gemeinde Durmersheim vergeben

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Gemeinde Durmersheim
Gemeindekasse
Rathausplatz 1
76448 Durmersheim

Ansprechpartner:
Frau Koss Tel.: 07245 920 202

Frau Köpsel Tel.: 07245 920 203

E-Mail: rechnungsamt@durmersheim.de


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